Heise 03.03.2026
09:00 Uhr

heise+ | Social-Media-Verbot per EU-Wallet: Was der SPD-Plan bedeuten würde


SPD und CDU fordern harte Altersgrenzen für soziale Medien. Doch ihre Vorschläge kollidieren mit EU-Recht und technischer Realität.

heise+ | Social-Media-Verbot per EU-Wallet: Was der SPD-Plan bedeuten würde

Nachdem die SPD Mitte Februar ein Social-Media-Verbot für Unter-14-Jährige gefordert hat, ist aus der Debatte ein politischer Flächenbrand geworden. Das Verbot klingt nach einer klaren Ansage – doch es wirft sofort die Frage auf, wie Millionen Nutzer ihr Alter künftig nachweisen sollen. Dennoch hat sich die CDU den Positionen weitgehend angeschlossen. Nur die CSU als dritte Regierungspartei bleibt skeptisch.

Die SPD selbst hob ein Impulspapier mittlerweile gar in den Rang eines Präsidiumsbeschlusses. Doch was genau fordert die Partei in ihrem Papier „Sichere Soziale Medien“ eigentlich? Entscheidend ist nicht nur die pädagogische Debatte, sondern auch die Umsetzbarkeit der Vorschläge.

Denn Altersprüfung per EU-Wallet, nationale Gesetzgebung im Schatten des Digital Services Act und mögliche Ausweispflichten für alle Nutzer führen in ein komplexes Geflecht aus Technik und Europarecht. Um es vorwegzunehmen: Über all dies haben sich SPD und CDU augenscheinlich noch nicht allzu viele Gedanken gemacht, zumindest thematisieren sie die Probleme nicht.

Sowohl SPD als auch CDU wollen ein vollständiges Verbot der Nutzung von Social-Media-Plattformen für Kinder bis zum Alter von 14 Jahren. Die SPD schlägt außerdem vor, die Plattformen zu einer „Jugendversion“ für Minderjährige zwischen 14 und 16 Jahren zu verpflichten. Hier dürfen dann dem SPD-Vorschlag zufolge keine algorithmisch gesteuerten Feeds oder Empfehlungssysteme aktiv sein. Auch suchtverstärkende Funktionen wie Endlos-Scrollen, automatisches Abspielen von Inhalten, Push-Benachrichtigungen, Gamifizierung und Belohnungssysteme sollen in den Jugendversionen verboten sein. Sogar für Jugendliche ab 16 und für Erwachsene fordert man von den Plattformen, algorithmische Empfehlungssysteme standardmäßig zu deaktivieren.

Um den Zugang wirksam zu beschränken, kommt keine der kursierenden Verbotsforderungen um eine wirksame Online-Alterskontrolle herum. Während etwa Australien den Plattformen überlässt, wie sie das Alter der Nutzer validieren, schlägt die SPD ein konkretes Instrument vor, das in ersten schnellen Reaktionen viel Applaus erhielt: das EUDI-Wallet. Die Plattformen sollen also gezwungen werden, eine vorgegebene Altersvalidierung zu implementieren.

Das EUDI-Wallet, also die europäische digitale Brieftasche, beruht auf Vorgaben der 2024 reformierten eIDAS-Verordnung der EU. Derzeit entwickeln die Mitgliedstaaten jeweils angepasste App-Versionen, in Deutschland koordiniert die Bundesagentur für Sprunginnovationen Sprind dieses Projekt. Laut Bundesdigitalministerium soll die erste Stufe des staatlichen EUDI-Wallet Anfang 2027 erscheinen. Welche der vielen angekündigten Funktionen sie dann bereitstellen wird, ist noch offen.

Gemäß der Spezifikation zumindest eignet sich das EUDI-Wallet grundsätzlich zur Altersvalidierung gegenüber Webangeboten. Auch die SPD-Bedingung, dass die Altersprüfung „nicht zu umfassender Datensammlung führen“ darf, erfüllt es. Inhaber sollen gemäß EU-Vorgaben präzise auswählen dürfen, welche Daten das Wallet jeweils weitergibt („Selective Disclosure“). So wäre es möglich, dass die Social-Media-Plattform vor dem Einlass lediglich das Alter, nicht aber den Namen zu sehen bekommt.

Nur: Damit wäre nicht viel gewonnen, denn ohne Identifizierung könnten Minderjährige beispielsweise auch fremde Wallets von Erwachsenen nutzen. Diese Zwickmühle zwischen Datensparsamkeit und zuverlässiger Prüfung löst die SPD nicht auf. Schlimmer noch: Mit ihrer Idee einer „Jugendversion“ für 14- und 15-Jährige schafft sie ein neues Problem, denn das EUDI-Wallet, das sie selbst voraussetzt, wird es in Deutschland erst ab einem Alter von 16 Jahren geben.

Der Grund dafür ist, dass man hierzulande ein EUDI-Wallet nur erstellen können wird, wenn man sich mit der Online-Ausweisfunktion identifiziert, wie uns ein Sprecher des Bundesdigitalministeriums (BMDS) bestätigte. Und Personalausweise gibt es nun mal erst ab 16. Im BMDS ist man mit dieser Situation selbst nicht ganz glücklich: „Grundsätzlich wäre es vorteilhaft, auch unterhalb von 16 Jahren eine Altersverifikation durchführen zu können“, sagte der Sprecher. „Eine Möglichkeit dazu wäre die Absenkung des Mindestalters für die Nutzung des Online-Ausweises im Personalausweisgesetz. Eine andere Möglichkeit wäre die Ausstellung eines geeigneten ‚Jugendausweises‘ als elektronisch attestiertes Attribut (EAA) mit den entsprechenden Datenfeldern in die EUDI-Wallet.“ Selbst wenn so etwas einmal geplant werden sollte, dürften Jahre vergehen, bis es realisiert ist.